Allgemeine Geschäftsbedingungen

allgemeine geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Pensionszimmern, Apartments, Ferienhäusern und der Ferienwohnung zur Beherbergung in der Pension am Hochufer in Lohme auf Rügen.
1.2.
Der Vertrag bedarf der Schriftform. Diese liegt auch vor, wenn die Buchung per email oder über das Buchungsformular der Website erfolgt. Es muss Name, Vorname, Anschrift und Telefon vorliegen.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

2.1.
Der Vertrag kommt nach Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch die Pension am Hochufer zustande. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
2.2.
Vertragspartner sind die Pension und der Gast.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1.
Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten. Bei besonderen Umständen ist es möglich den Gast durch die Pension in einem anderen Zimmer unterzubringen um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2.
Der Gast ist verpflichtet, den Preis für das von ihm gemietete Objekt und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Es gelten die Preise auf der Website. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4.
Die Pension ist berechtigt, in besonderen Fällen nach Absprache eine Vorauszahlung in Höhe von 20% des voraussichtlichen Gesamtpreises zu verlangen. In diesen Fällen ist die Vorauszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung auf das Konto: Pension am Hochufer bei der GLS Bank Kto. DE76 4306 0967 1162 5428 01 BIC GENO DE M 1 zu leisten. Bei Zahlung mit Kreditkarte kann eine Gebühr i Höhe von 2% erhoben werden.
3.5.
Der Gast ist zur pfleglichen Behandlung der Einrichtung verpflichtet.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)

4.1.
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension abgeschlossenen Beherbergungsvertrag bedarf der Schriftform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
4.2.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, kann der Gast bis 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension geltend macht.
4.3.
Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus über Telefon oder schriftlich auch via email bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet.

Für Buchungen über sogenannte Buchungsplattformen (booking.com, HRS o. ä.) können besondere Vereinbarungen gelten.

5. Rücktritt der Pension

5.1.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten, angemessenen Frist nicht geleistet, kann die Pension vom Vertrag zurücktreten.
5.2.
Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Zum Beispiel wenn Zimmer/ Häuser/ Apartments unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zweckes gebucht werden. Oder die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.
5.4.
Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
5.5.
Die Pension kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
5.6.
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn das Mietobjekt unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt.
5.7.
Fällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der Pension.

6. Zimmerbereitstellung, -rückgabe

6.1.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Pension ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist die Pension verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.
6.2.
Die Übernahme der Zimmer ist grundsätzlich ab 14:30 Uhr möglich. Früheres Anreisen sowie Anreisen nach 18:00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.
6.3.
Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten sind 50% des Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden der Pension zu zahlen.
6.4.
In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Hierfür kann bei Bezug des Zimmers eine Unterschrift verlangt werden. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fallen Euro 50,00 zzgl. der ges. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.
6.5.
Die Essenzubereitung auf den Zimmern ist auf das Geringstmögliche zu begrenzen. Das Kochen/Braten in den Zimmern ist grundsätzlich untersagt. Für die Aufbewahrung von Lebensmitteln steht der pensionseigene Kühlschrank jederzeit zur Verfügung.
6.6.
Der Konsum von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Pensionsgäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.
6.7.
Der Gast verpflichtet sich, alle nicht angemeldeten Personen – insbesondere Besucher – vor dem Betreten des Hauses beim Vermieter anzumelden. Der Aufenthalt von Besuchern im Zimmer des Gastes ist nur für kurze Zeit, d. h. nicht über Nacht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mietpreis um die entsprechende Personenanzahl erhöhen.
6.8.
Der Besteller / Gast darf die gebuchten Zimmer nicht anderen, nicht angemeldeten Personen überlassen, selbst wenn die Zeit für die er bezahlt oder reserviert hat, noch nicht verstrichen ist. Hier verweisen wir speziell auf das jeweils gültige Meldegesetz.

7. Haftung

7.1.
Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.3.
Für Diebstahl aus den allgemein zugänglichen Räumen der Pension übernehmen wir keine Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis der groben Fahrlässigkeit durch die Pension, auch für Erfüllungsgehilfen der Pension, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.
7.4.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.5.
Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.

8. Schlussbestimmungen

8.1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz 18551 Lohme.
8.3.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8.4.
Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt, sie ist auch Bestandteil der Website : www.pension-hochufer.de.

Pension am Hochufer
Michael Piterek / Stand März 2017